Gesetzliche Feiertage nach Bundesland
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Gesetzliche Feiertage nach Bundesland - Der Kommentar
Ein gewisses Maß an Einheitlichkeit kann man auch dem föderalen bundesdeutschen Feiertagskalender nicht absprechen. Der
Neujahrstag,
Karfreitag und
Ostermontag,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag und der
1. Weihnachtstag und
2. Weihnachtstag verschaffen
dem Erwerbsfleiß bundesweit eine Atempause.
Auch am 1. Mai, dem "Tag der Arbeit",
wird nicht gearbeitet. Und Beobachter der politischen Gegebenheiten der deutschen Republik werden mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass der
"Tag der deutschen Einheit" tatsächlich im ganzen Bundesgebiet ein Feiertag ist, ganz ohne Wessi-Ossi-Klischees oder
sonstige Zutaten aus dem Gewürzregal politischer Binsenweisheiten.
Dann allerdings gerät die deutsche Einheit sofort an ihre Grenzen. Sollte ein grünhäutiger Tourist neben seinem Ufo am Straßenrand stehen und Tipps
erfragen, wo er am besten seine Studien über
deutsche gesetzliche Feiertage betreiben könne, kann die hilfreiche Antwort nur lauten:
"Ab in den Süden der Republik!" In
Bayern und
Baden-Württemberg gibt es das volle Feiertags-programm, das sich je nach Gunst oder Ungunst des Kalenders zu einer vollen
Arbeitswoche summiert, die drunten im Süden weniger produziert und mehr gefeiert wird.
Lediglich dem Reformationstag können die Süddeutschen nichts abgewinnen. Was Wunder, ist die Bevölkerung doch mehrheitlich katholisch geprägt.
Das Gedenken an reformatorisches Aufbegehren gegen die römisch-katholische Kirche wird in fünf Bundesländern hochgehalten - Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mithin jene Gebiete Deutschlands, in denen die evangelische oder reformierte Variante des christlichen Bekenntnisses seit Jahrhunderten ein prägender Faktor ist.
Der Buß- und Bettag wird allein in Sachsen als gesetzlicher Feiertag geführt, der Freistaat an der Elbe zieht also zumindest in Sachen Eigenwilligkeit mit dem bayerischen Freistaat im Süden gleich.
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